Am 06. August 2025 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes beschlossen. In einer gemeinsamen Initiative haben sich zahlreiche Verbände – darunter der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie – kritisch zum Entwurf geäußert und Nachbesserungen gefordert. Der DVP e. V. unterstützt diese Initiative und legt in seiner eigenen Stellungnahme dar, welche Anpassungen aus Sicht des Projektmanagements erforderlich sind, um eine effiziente und rechtssichere Bauprojektabwicklung zu ermöglichen.
Hier können Sie das Pressezitat von René Hagemann, dem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, einsehen.
Der DVP unterstützt die gemeinsame Initiative des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, des Deutschen Städtetags, des Deutschen Landkreistags, des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, des Bundesverbands Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, des VKU Verband Kommunaler Unternehmen und des ZIA Zentraler Immobilien Ausschusses vom 29.07.2025 zur Überarbeitung des Referentenentwurfs des Vergabebeschleunigungsgesetzes.
Der Gesetzesentwurf wurde am 06.08.2025 vom Bundeskabinett verabschiedet und dem Bundesrat zugeleitet. Mit dem nunmehr als Regierungsentwurf vorliegenden Gesetzesentwurf beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Beschleunigung von Vergabeverfahren umzusetzen.
Der DVP teilt die Ansicht, dass die vorgesehene Gesetzesänderung des § 97 Abs. 4 S. 3 GWB nicht in ausreichendem Maße Flexibilität für eine Abweichung vom Gebot der Fach- und Teillosvergabe schafft und spricht sich ebenfalls dafür aus, § 97 Absatz 4 Satz 3 GWB wie folgt zu novellieren:
„Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen ganz oder teilweise zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen.“
Der DVP macht sich seit jeher für gutes und auf die Erfordernisse des jeweiligen Projektes angepasstes Projektmanagement stark. Hierzu gehört die Auswahl der passenden Unternehmereinsatzform, aber auch die Berücksichtigung von modernen, vertraglichen Formen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und des Einsatzes digitaler und agiler Methoden.
Angesichts des enormen Baubedarfs in Deutschland, speziell in den Bereichen Infrastruktur, Verteidigung und Wohnen, und des sich verschärfenden Personalmangels in der öffentlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft ist es ein Gebot der Stunde, das Augenmerk auf eine möglichst effiziente Bauprojektabwicklung zu legen.
Hierfür bedarf es eines hinreichend flexiblen und eindeutigen Vergaberechtsrahmens, der es den handelnden Personen ermöglicht, sinnvolle Entscheidungen im Sinne der zu bewältigenden Bauaufgabe rechtssicher treffen zu können.
Der Vorstand





