Übergangsregelung zur Anwendung der HOAI nach dem EuGH-Urteil

21.08.2019

AHO e. V., Berlin – Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat für die Übergangszeit bis zum Abschluss des Rechtsetzungsverfahrens zur Anpassung der HOAI einen Anwendungserlass sowie Hinweise zum Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) veröffentlicht. In dem Erlass wird klargestellt, dass bei Verträgen der Öffentlichen Hand mit Architekten oder Ingenieuren, die vor Urteilsverkündung geschlossen wurden, diese weiterhin als wirksam anzusehen sind, auch soweit bei der Vergabe und dem Vertragsschluss von der verbindlichen Geltung der Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI ausgegangen wurde.

In den Hinweisen zum Vertrag Objektplanung – Gebäude und Innenräume zu § 10 wurde im Hinblick auf die Honorierung folgende Übergangsregelung getroffen: Die Honorarermittlung für die Grundleistungen erfolgt nach den jeweiligen Berechnungsparametern der HOAI. Grundlage für die Honorarberechnung ist in der Regel der Mindestsatz. Auf dieses Honorar für die Grundleistungen können Zu- oder Abschläge vereinbart werden.

 

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